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Genossenschaft

Jede Gemeinschaft benötigt einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, in dem sie lebt und handelt, wobei das Recht den Menschen dienen soll und nicht umgekehrt. Als ideale Rechtsform für unser gemeinschaftliches Wohnprojekt haben wir uns für die Genossenschaft entschieden. 

 

Unsere Genossenschaftssatzung unterscheidet zwischen zwei Formen der Mitgliedschaft:

 

Aktives Mitglied

Die aktive Mitgliedschaft ist ausschließlich Bewohnern/innen der Hubertusmühle vorbehalten. Für diese Form der Mitgliedschaft ist die Höhe der Genossenschaftseinlage in unserer Genossenschaftssatzung genau festgelegt.

 

Unterstützendes Mitglied:

Wer unsere Vision mit uns teilen und aus diesem Grund unser Projekt finanziell unterstützen möchte - ohne jedoch hier leben zu wollen – kann diese Form der Mitgliedschaft wählen. Die Anzahl der Genossenschaftsanteile, die man zeichnen möchte, ist nicht festgelegt, kann also selbst bestimmt werden.

 

Unabhängig von der Art der beiden Mitgliedschaftsformen ist jedes Mitglied an der zukünftigen Entwicklung der Hubertusmühle direkt beteiligt z.B. durch die Teilnahme an der Mitglieder-Versammlung mit einem vollumfänglichen Mitspracherecht – der einzige Unterschied ist derart, dass nur das aktive Mitglied ein Stimmrecht hat. 

 

Die Hubertusmühle haben wir zusammen mit der „Stiftung trias“ (www.stiftung-trias.de) erworben. Dies bedeutet, dass wir (also die „Hubertusmühle eG“) die Gebäude gekauft haben und die „Stiftung trias“ das Grundstück. Den Grund und Boden hat uns die „Stiftung trias“ durch einen auf 99 Jahre laufenden Erbbauvertrag in unsere Verantwortung – also in die Verantwortung der BewohnerInnen – zurückgegeben. Durch diese Konstellation sind unsere Grundstücke nur in gegenseitiger Absprache frei verkäuflich und somit für alle nachfolgenden Generationen dauerhaft gesichert. Denn die „Stiftung trias“ fühlt sich der Schaffung und der langfristigen Wahrung von Wohn- und Lebensraum für sozial gemischte, generationsübergreifende, nachbarschaftliche und ökologisch orientierte Wohnformen verpflichtet. 

 

„Man schafft niemals Veränderung, indem man das Bestehende bekämpft. Um etwas zu verändern, baut man neue Modelle,die das Alte überflüssig machen.“ (Buckminster Faller)